Die restlichen 8 Monate


Verläuft der Grundwehrdienst bei den meisten Soldaten noch relativ gleich, so sind die restlichen 8 Monate stark von der Verwendung geprägt.

Wie schwer bzw. wie leicht einem die Zeit fällt hängt stark von der Einheit ab, in der man sich befindet. Man muss in diesem Zusammenhang zwischen 2 Varianten unterscheiden. Zum einen kann man sich in einer KRK-Einheit, also eine sofort einsatzbereiten Einheit, befinden. In diesen Einheiten wird die militärische Ordnung wesentlich genauer genommen.
Die andere Möglichkeit ist die Verwendung in einer V-Einheit, sprich eine Einheit, die erst im Verteidigungsfall aktiviert wird. In diesen Einheiten geht es weit ruhiger zu, da selbst in der Bundeswehr niemand in absehbarer Zeit mit solch einer Situation rechnet.
 

Bis zur ersten Beförderung


Kommt man als Frischling in eine neue Einheit, dann wird man meist von den schon länger dienenden Mannschaften ausgenutzt und auch die Vorgesetzten werden die eine oder andere Vorschrift genauer durchsetzen.
So übertragen die Mannschaften meist unliebsame Tätigkeiten auf die "Neuen". Das kann z.B. die Reinigung von Fluren oder anderen Revieren sein, aber auch das Schredern ist eine beliebte Tätigkeit für die Glatten.
Hat man erst mal seinen ersten Streifen (Dienstgrad Gefreiter) auf der Schulter, dann wird sich die Situation schlagartig ändern. Denn nun kann man nicht mehr so leicht erkennen, wie lange der Soldat schon in der Bundeswehr ist und wie arg man es mit ihm treiben kann.
Mit der Zeit wird man sich auch in der neuen Einheit eine gewisse Stellung erobert haben. Schnell wird der Umgang mit den Vorgesetzten, die manchmal nicht viel älter sind als man selbst, freundschaftlich und es lässt sich der eine oder andere Vorteil herausschlagen.
 

Vertrauenspersonen


In der Bundeswehr wurde die Einrichtung von Vertrauenspersonen für die unterschiedlichen Dienstgradgruppen geschaffen. Diese von den Dienstgradgruppen gewählten Leute sollen den Ausgleich zwischen Vorgesetzten und Untergegeben in Streitfällen und sonstigen Anliegen regeln.

Für die Mannschaften gibt es natürlich auch eine Vertrauensperson. Die Vertrauensperson sollte die erste Anlaufstelle sein, wenn es Probleme innerhalb der Mannschaften gibt, oder wenn Differenzen mit dem Vorgesetzten bestehen. Sollte auch mal ein persönliches Anliegen (z.B. eher Dienstschluss, weil ein bestimmtes Ereignis) vorhanden sein, dann ist neben dem Spieß der Einheit die VP ebenfalls eine gute Wahl.

Wie stark die VP in den Entscheidungsprozess eingebunden ist hängt natürlich immer von der Einheit und dem Engagement der Vertrauensperson ab.
Leider wechselt die Vertrauensperson aller 8 bis 10 Monate. So müssen sich ständig neue Soldaten in diesen Aufgabenbereich einarbeiten, was der ganzen Sache nicht unbedingt förderlich ist.
 

Deutscher Bundeswehr Verband


Die Zeiten, in denen der Soldat eine bloße befehlsausführende Maschine war sind längst vorbei (zumindest in Deutschland). Die Interessen der Soldaten werden durch den Deutschen Bundeswehr Verband (DBwV) vertreten. Während der Grundausbildung muss der Soldat in Form eines Unterrichts über diesen Verband informiert werden und es muss ihm die Möglichkeit zum Eintritt in diesen eingeräumt werden.

Tritt man diesem Verein für seine Dienstzeit in der Bundeswehr bei, dann bekommt man, wenn nötig, rechtliche Unterstützung. Diese kann nötig werden, wenn große Differenzen mit den Vorgesetzten bestehen sollten oder wenn man mit einem Dienstkraftfahrzeug einen Unfall gebaut hat.
 

Berufförderungsdienst


Jedem Soldaten steht ein Betrag von 1.300,- DM für berufliche Weiterbildung zur Verfügung. Dieses Geld kann nicht ausgezahlt werden, sondern wird zweckgebunden verwaltet. Der Berufförderungsdienst (BFD) bietet dazu verschiedene Kurse an, die meist 1 bis 2 Wochen laufen.
Für diese Kurse kann man sich bewerben. Dazu muss man ein entsprechendes Formular ausfüllen, was man im Geschäftszimmer erhält. Die Weiterbildung muss vom direkten Vorgesetzten und vom Einheitsführer genehmigt werden. Dies könnte zu einem Problem in einer KRK-Einheit werden, da hier oft die Abwesenheit vom Dienst aus organisatorischen Gründen nicht genehmigt wird.

Der Antrag wird, falls soweit genehmigt, an den BFD geschickt. Dieser prüft, ob der Kurs auch stattfinden kann (min. Anzahl von Teilnehmer usw.). Über die Entscheidung des BFD wird man dann persönlich informiert (Fernschreiben oder Brief).

Haben alle Seiten den Kurs genehmigt, dann kann man diesen wahrnehmen. Für solch einen Kurs, wenn er Vollzeit ist, wird Sonderurlaub gewährt, dass heizt die Tage beim BFD-Kurs werden einem nicht von den Urlaubstagen abgezogen.
Die Kosten für den BFD-Kurs werden dann von den 1.300,- DM abgezogen.

Bei allen Versuchen an einer BFD Maßnahme teilzunehmen sollte man aber nie vergessen, dass man keinen Rechtsanspruch auf solch eine Maßnahme hat!
 

Sachschadensmeldung


Die Ausrüstung des Soldaten ist neben einer Vielzahl von nutzlosen Krempel auch von einigen Highlights geprägt. Zu diesen Objekten der Begierde zählt mit Sicherheit der Schlafsack und der Nässeschutz.

Werden Verluste an der Ausrüstung während der Grundausbildung noch relativ milde geahndet (man befindet sich ja noch in der Ausbildung), wird während der restlichen Dienstzeit für Verlust meistens zur Kasse gebeten.

Bei offensichtlichen Verlust eines Highlights kann auch ein Verfahren wegen Diebstahls eröffnet werden. Man sollte sich also genau überlegen, ob es sich wirklich lohnt etwas zu verlieren.
 

Beschwerde und Eingabe


Kommt es hart auf hart dann sollte man auch mal über eine Beschwerde oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages nachdenken. Während die Beschwerde schon schwer wiegt, so sollte man sich die Eingabe nur für wirkliche Extremsituationen aufheben.

Eine Beschwerde wird immer an den Disziplinarvorgesetzten von dem geschickt, über den man sich beschweren will. Eine Beschwerde kann schriftlich und mündlich geführt werden. Zwischen dem auslösenden Ereignis muss mindestens eine Nacht liegen. Will man sich z.B. über seinen Gruppenführer beschweren, dann geht man da am besten zum Zug- oder Batterieführer. Will man sich über den Batterieführer beschweren, dann geht man zum Kommandeur usw.

Bei einer Beschwerde sollte man sich immer Rat von kompetenten Leuten einholen. So bietet der DBwV entsprechende Hilfen an.

Die Eingabe an den Wehrbeauftragten erfolgt per Post an die in der Einheit ausgehängte Adresse.

Jede Beschwerde wird dazu führen, dass die Vorgesetzten die Vorschriften genauer nehmen werden, da sie jetzt unter starker Kontrolle von oben stehen. Somit kann eine Beschwerde oftmals nur kurzzeitigen Erfolg schaffen.
 

Urlaub und Dienstausgleich


Prinzipiell kann man zu jeder Zeit Urlaub nehmen. Oftmals werden aber auf Befehl auch Urlaubssperren verhängt, meistens dann, wenn ein größeres Ereignis ansteht, was alle Kräfte vereinnahmt.

Der Soldat hat 22 Urlaubstage. Hinzu kommen noch 2 bis 3 freie Quartalstage und natürlich alle gesetzlichen Feiertage im entsprechenden Standortland.

Muss man während seiner Dienstzeit einen extra Dienst wie Wache oder Fahrer vom Dienst stehen, dann bekommt man einen Dienstausgleich für diese Tätigkeit. In V-Einheiten wird der Dienstausgleich meistens mit Freizeit (also freier Tag oder Nachmittag) und in den KRK-Einheiten finanziell gewährt.
 

Die Entlassung


In den letzten 2 Wochen seiner Dienstzeit sollte man keinen Urlaub einplanen, da jetzt die Entlassung vorbereitet werden muss. Dazu wird nochmal eine komplette ärztliche Untersuchung durchgeführt und es erfolgen Informationsveranstaltungen des Reservistenverbandes.

Ein weiterer Punkt wenige Tage vor der Entlassung ist die Auskleidung. Die Stiefel, die Turn- und Hallenschuhe, die olivgrünen Unterhemden und noch einige andere Sachen kann der Soldat behalten. Ansonsten muss für jedes fehlende Teil ein gewisser Anteil bezahlt werden.

Zu entlassende Soldaten werden als EK's bzw. Abgänger bezeichnet. Sie haben einen besonderen Status und drücken sich um jede Tätigkeit. Dies ist ein ungeschriebenes Gesetz, und da es jeder macht bzw. machen wird, auch nicht weiter schlimm.

Bis jetzt ist mir noch kein Soldat untergekommen, der sich über seine Entlassung nicht gefreut hätte und somit sind die EK Partys immer große Ereignisse...
 


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letzte Änderung: 25.05.2007
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